Dienstag, 25. Februar 2020

Bessere Internetanbindung


CSU will Gigabit-Förderprogramm nutzen

Diskutierten gemeinsam die Nutzungsmöglichkeiten des Gigabit-Förderprogramms des Freistaats Bayern in der Region: (v.l.: Landtagsabgeordneter Dr. Harald Schwartz, CSU-Ortsvorsitzender Dr. Patrick Fröhlich, Landrat Richard Reisinger, Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Morgenschweis und 2. Bürgermeister Günter Koller.

Landtagsabgeordneter Dr. Harald Schwartz hatte aus München gute Nachrichten für die Region im Gepäck. „Der Freistaat Bayern hat als erste Region Europas die Zustimmung bekommen, ein Gigabit-Förderprogramm auflegen zu dürfen. Damit profitieren unsere Gemeinden und Städte erneut erheblich von der Unterstützung durch den Freistaat“, so Schwartz.

 

Für den Landkreis Amberg-Sulzbach habe die Förderung große Bedeutung. „Wir sind überzeugt, dass damit ein weiterer Beitrag geleistet wird, dass der ländliche Raum nicht abgehängt wird und im Wettstreit mit urbanen Großräumen konkurrenzfähig bleibt“, betonte Landrat Richard Reisinger.

 

Auch für Sulzbach-Rosenberg machten die CSUler um Vorsitzenden Dr. Patrick Fröhlich Nutzungsmöglichkeiten aus. „Wir werden weiter anschieben, dass die bisher unterversorgten Gebiete schnelleres Internet bekommen. Ein schneller Anschluss ist heute Standortfaktor für Unternehmen und Privathaushalte gleichermaßen. Daher hat dieses Thema für uns hohe Priorität“, unterstrich Fröhlich abschließend.

Eckdaten Förderprogramm:

  • Für Kommunen im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gilt ein Fördersatz i.H.v. 90 %
  • Die Förderhöchstbeträge werden in Abhängigkeit der Anzahl der im Rahmen des Förderprojekts zu versorgenden Adressen gewährt:

•              6.000 € je Adresse für Kommunen im Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)

•              9.000 € je Adresse zusätzlich in „weißen“ Flecken der Netze der nächsten Generation

•              Bei interkommunaler Zusammenarbeit wird pro geförderter, ausgebauter Adresse ein Bonus i. H. v. 1000 € gewährt, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 € je beteiligter Kommune.

  • Insgesamt können über alle Förderprojekte einer Kommune maximal 8 Mio. € von Kommunen im RmbH abgerufen werden.



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